Diese Seite wird derzeit für Sie überarbeitet. Danke für Ihre Geduld!

Welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung gibt es?

Arbeitnehmersparzulage Wohnungsbauprämie Betriebliche Altersvorsorge Riester-Zulage Basisrente
Einzahlung pro Jahr

Max. 400 €

Max. 512 € (Ledige) Max. 1.024 € (Verh.)

Max. 4.584 €

4 % des sozial- versicherungs- pflichtigen Einkommens, mindestens 60 €

Max. 20.000 € p. a. (Ledige)

Max. 40.000 € p. a. (Verh.) für gesetzl. Renten-versicherung und BasisRente (Rürup)

Staatliche Förderung 

Für Arbeitnehmer: 20 % bzw. 80 €
und ggf. Beteiligung des Arbeitgebers

Für jeden ab 16 Jahren: 8,8 % bzw. 45,06 € bzw. 90,11 €

Für Arbeitnehmer: Einsparung bei Ein- kommensteuer und Sozialversicherung 4), i. d. R. ca. 50 % der Sparleistung

Grundzulage 154 €
+ Kinderzulage 185 € bzw. ab 2008 geb. 300 € Berufsstarterbonus bis 25 Jahre einmalig 200 €

Sonderausgaben- abzug 80 % (2015) der Beiträge. Steigt bis 2025 auf 100 %.